Die Neubearbeitung berücksichtigt die vom EGMR angestoßene Entwicklung zum Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. Neubewertungen ergeben sich durch das FamFG auch im Verfahrensrecht.
Die Sorgerechtsreform 2013 hat auch die
1678 ff. bzgl. des Ausfalls eines allein Sorgeberechtigten und die Generalklausel zur Änderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidungen berührt, dessen Änderungen und Reichweite der Band analysiert.
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