Die vom BGH vertretene These von der "Wiederaufladung" einer wegen Wegfalls der gesicherten Forderung erloschenen Vormerkung durch bloße Bewilligung des Vormerkungsschuldners hat zu Kontroversen geführt.###
Der
889a regelt mit
47 GBO n.F. und
15 GBVerf n.F. den Erwerb eines Liegenschaftsrechts von einer GbR, deren Gesellschafter im Grundbuch nicht (korrekt) verlautbart sind und wirft neue, im Band fundiert erläuterte Fragen auf.
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