"Altersteilzeit in Frage und Antwort" wurde vorwiegend für Praktiker verfasst. Die nach längeren politischen Diskussionen erfolgten Änderungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, machen eine Neuauflage des Buches erforderlich.
Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ist die Altersteilzeit in Zukunft weniger attraktiv.
Bei den Änderungen sind 4 Bereiche zu unterscheiden:
- Bestimmungen, die ab 1. Jänner 2026 für alle Altersteilzeitvereinbarungen gelten (sowohl für laufende als auch für neue Vereinbarungen)
- Bestimmungen, die für jede nach dem 31. Dezember 2025 begonnene Altersteilzeit gelten
- Bestimmungen, die im Übergangsrecht gelten (Beginn der Altersteilzeit in den Jahren 2026, 2027 oder 2028)
- Bestimmungen im Dauerrecht (bei Beginn der Altersteilzeit nach dem 31. Dezember 2028)
Die Arbeit der Personalverantwortlichen erleichtern im vorliegenden Buch verschiedene Rechenbeispiele:
- Eine Gegenüberstellung von 2 Angestellten, welche die Altersteilzeit mit dem gleichen Alter antreten und in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit die gleichen Bezüge hatten:
Bei Beginn der Altersteilzeit im Jahr 2025 oder im Jahr 2026 ist die Beitragsgrundlage gleich, der Lohnausgleich bei Beginn im Jahr 2026 schlechter! - Erstmeldung und Änderungsmeldung von Altersteilzeitarbeitnehmern, die während der Altersteilzeit variable Bezüge erhalten
- Unterschiedliche Änderungsmeldung bei Anfall einer Verwendungszulage oder einer kollektivvertraglichen Dienstalterszulage (wann bleibt der Lohnausgleich gleich und wann ändert er sich)
- Beginn einer Altersteilzeit mit einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung
Für die Ausarbeitung von Altersteilzeitvereinbarungen sind in den Anhang aufgenommene variable Textbausteine und verschiedene Muster hilfreich.
Die Vereinbarung, eine verbotene Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber zu unterlassen, sollte in keiner Altersteilzeitvereinbarung fehlen