Das Bayerische Konkordat von 1817/21 ist ein staatskirchenrechtlicher Vertrag. Die Arbeit entfaltet die geschichtlichen und rechtlichen Vorgaben. Sie zeichnet die Verhandlungsschritte nach und analysiert die Konkordatsbestimmungen für das Staat-Kirche-Verhältnis. Die Nachwirkungen des Konkordats reichen bis in die Gegenwart.
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