Untersucht wird das Verhältnis zwischen straf- und steuerrechtlichem Ermittlungsverfahren vor Einleitung von Gerichtsverfahren, insbesondere Überschneidungen von Rechtsgrundsätzen, Kompetenzen und Normen. Im Vordergrund steht die Würdigung von Vorschriften aus AO und StPO und deren Folgen für Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung.
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