Diese Arbeit zeichnet nach, an welche Voraussetzungen der
9 Abs. 2 S. 1 UWG geknüpft ist und welche Rechtsfolgen sich bei deren Vorliegen ergeben können. Zudem wird in zwei Schritten untersucht, ob sich durch den Verbraucherschadensersatz konkrete Änderungen für einzelne Verbraucher ergeben haben. Im ersten Schritt wird dabei untersucht, ob durch
9 Abs. 2 S. 1 UWG bestehende Schutzlücken geschlossen wurden, und im zweiten Schritt, ob der Verbraucherschadensersatz innerhalb des bestehenden Schutzsystems den Verbraucherschutz verbessert hat.
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