Katja Chandna-Hoppe widmet sich in einer grundlegenden Analyse dem schuldrechtlichen Begriff der Gegenleistung im modernen Vertragsrecht. Traditionell steht in der vertragsrechtlichen Betrachtung die Leistung im Vordergrund, während zur Gegenleistung als selbstverständlichem Pendant kaum eigene dogmatische Konturen entwickelt wurden. Mit der Digitalisierung verändert sich diese Struktur: Neue Geschäftsmodelle ersetzen monetäre Entgelte durch die Bereitstellung personenbezogener Daten. Die Autorin zeichnet die dogmatische, datenschutzrechtliche und unionsrechtliche Entwicklung nach, insbesondere die Bedeutung der Richtlinie 2019/770/EU, die erstmals personenbezogene Daten als Gegenleistung erfasst.
Darauf aufbauend systematisiert sie die Grenzen der Gegenleistung durch zwingendes Vertragsrecht. Sie unterscheidet zwischen Regelungen, die der Sicherung privater Selbstbestimmung dienen, und solchen, die über das einzelne Vertragsverhältnis hinaus verteilungspolitische Ziele verfolgen - etwa Mietpreisbegrenzungen oder Mindestlöhne. Aus dieser Differenzierung werden Ansätze für eine Fortentwicklung des Vertragsrechts entwickelt, die auch auf datenbezogene Gegenleistungen übertragbar sind. Abschließend analysiert Katja Chandna-Hoppe die Bedeutung der Gegenleistung für die Risikoverteilung im Vertragsvollzug. Ausgehend vom "Gedanken der Gleichwertigkeit" in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt sie, wie sich Veränderungen der Äquivalenz auf das Austauschverhältnis auswirken und eine fortwirkende dogmatische Dimension der Gegenleistung begründen. Die Untersuchung bietet damit eine umfassende Neubestimmung eines zentralen Grundbegriffs des Vertragsrechts.
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