Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Bundestages findet in den Ausschüssen statt, denen die Vorbereitung von Beschlüssen und die Ausübung von Kontroll-, Informations- und Untersuchungsrechten übertragen wird. Die Frage nach den Grenzen dieser Delegation wird umso relevanter, wenn Aufgaben zur plenarersetzenden Wahrnehmung übertragen werden sollen.
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