Geleitet von der Frage der Zulässigkeit der Rückverkündung beschäftigt die Arbeit sich ausführlich mit der - bislang nur unzureichend definierten - Voraussetzung des Begriffs des »Dritten« i.S.v.
72 Abs. 1 ZPO. Die Autorin entwickelt anhand der - zu anderen Fallgruppen - vorhandenen Rechtsprechung eine allgemeingültige, eigenständige Definition des Dritten, bevor sie die Voraussetzungen von
72 ZPO sowie deren analoge Anwendung auf den Fall der Rückverkündung prüft.
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