Die Arbeit befasst sich mit der Frage ihrer Einführung und zeigt dabei auf, dass zwar keine Kompetenz der Europäischen Union im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion besteht, wohl aber im Rahmen der ihr zugewiesenen sozialpolitischen Zuständigkeit gem. Art. 153 AEUV sowie über den Europäischen Sozialfonds. Dazu analysiert sie die historische Entwicklung sowie die systematischen Bezüge, aber auch vergleichbare Diskussionen zur US-amerikanischen Arbeitslosenversicherung. Sie zeigt daran anknüpfend Möglichkeiten einer Einführung über differenzierte Integration innerhalb, aber auch außerhalb des Unionsrechts auf.
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