Diesem oft bemängelten Zustand widmet sich die Untersuchung. Sie entwickelt eine solche Fehlerfolgenlehre für sämtliche Verfahrensverstöße. Die vier Hauptkategorien von Fehlerfolgen sind demnach Unbeachtlichkeit, Korrektur, Kompensation und Sanktionierung. Daraus ergibt sich zugleich eine kohärente Lehre von den Verwertungsverboten: Sie sind keine eigene Fehlerfolgenkategorie, sondern dienen meist der Kompensation oder der Sanktionierung. Geeignet sind sie jedoch nur zur Korrektur, d.h. wenn wahrheits- oder sphärenschützende Erhebungsnormen verletzt wurden.
Basierend auf diesen Erkenntnissen wird eine gesetzliche Neukonzeption der Fehlerfolgen vorgeschlagen, die Sanktions- und Kompensationsmechanismen stärkt und Verwertungsverbote zu Informationstilgungsgeboten für Korrekturkonstellationen weiterentwickelt.
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