Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzbehörden auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie wurde in den vergangenen Jahren stetig erweitert und intensiviert. Hiermit verbunden sind zahlreiche Grundrechtseingriffe. Die Grundrechtsdogmatik im Bereich des Steuervollzugs innerhalb der Europäischen Union ist bislang allerdings kaum systematisch untersucht. Thomas Sendke widmet sich diesem Grundrechtsschutz beim grenzüberschreitenden europäischen Steuervollzug und analysiert zunächst den anwendbaren grundrechtlichen Kontrollmaßstab. Die grundrechtsdogmatische Klärung des Zusammenspiels der verschiedenen Grundrechtsordnungen setzt zugleich eine Analyse des Stands der Harmonisierung im Bereich des Steuervollzugs voraus. Dabei zeigt sich, dass die Unionsgrundrechte schon heute in vielen Bereichen des (grenzüberschreitenden) Steuervollzugs Anwendung finden. Sodann stellt Thomas Sendke die Schutzwirkung der verschiedenen Grundrechtsordnungen im Bereich der Verfahrenslasten gegenüber, um abschließend einzelne Maßnahmen des Steuervollzugs an dem ermittelten Maßstab zu überprüfen. Es wird deutlich, dass die unionalen und nationalen Grundrechte in vielen Bereichen des grenzüberschreitenden Steuervollzugs bereits einen hinreichenden Schutz garantieren. Hierzu trägt auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH bei. In anderen Bereichen ist der Grundrechtsschutz dagegen noch defizitär. Insgesamt leistet Thomas Sendke einen wesentlichen Beitrag zur Entstehung eines europäischen Steuerverfassungsrechts.
Die Arbeit wurde mit dem Mitchell B. Carroll Award 2025 der International Fiscal Association, dem Klaus Tipke Preis 2025 des Vereins der Kölner Steuerrechtswissenschaft e.V. und dem DWS-Wissenschaftspreis 2025 des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. ausgezeichnet.
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