Zum WerkIn Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) wurde das Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen, das neben den klassischen Investmentfonds erstmalig die Manager alternativer Investmentfonds einer Zulassungspflicht sowie fortlaufender Finanzaufsicht unterwirft und darüber hinaus Produktregulierungen vornimmt.
Das ausführliche Werk bildet das KAGB praxisnah und abschließend ab. Kommentiert wird die gesamte Bandbreite kollektiver Vermögensanlagen im offenen und geschlossenen Investmentfondsbereich. Dabei fließen in die 4. Auflage die umfangreichen Praxiserfahrungen der Autoren seit Inkrafttreten des Gesetzes und zwischenzeitliche Novellierungen auf nationaler und internationaler Ebene ein. Zusätzlich werden die flankierenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen des InvStG und die relevanten EU-Verordnungen kommentiert.
Vorteile auf einen Blick- umfassende Darstellung des gesamten KAGB nebst Durchführungsbestimmungen und BaFin-Verlautbarungen auf einen Blick
- praxisnahe Kommentierung und Handlungsempfehlungen
- Kommentierung des InvStG
- Darstellung der einschlägigen BaFin- und BMF-Verwaltungspraxis
- der Weg zur BaFin-Erlaubnis und -Registrierung
- Wegweiser für interne KAGB-Compliance und AIFMD-Reporting
Zur NeuauflageDie 4. Auflage
- antizipiert bereits die Neuerungen durch die Umsetzung der AIFMD-Novelle
- kommentiert die Neuregelungen des Fondsstandortgesetzes (Infrastruktur-Sondervermögen, Master-Feeder-Strukturen, Pre-Marketing etc.)
- stellt die Möglichkeit der Ausgabe elektronischer Fondsanteile dar
- erläutert die Neuerungen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes und des sog. Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes
Flankierend werden die Neuerungen des InvStG kommentiert.
ZielgruppeFür Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emittenten, Fondsinitiatoren, Investmentvermögen, private und institutionelle Investoren, Family Offices, Geschäfts- und Investmentbanken, Vermittlerinnen und Vermittler von Kapitalanlagen, Asset Manager, Verwahrstellen, Versicherungen, Pensionsfonds, Versorgungskassen, sowie Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Bankenverbände, Aufsichts- und Finanzbehörden.