Nunmehr liegt auch Band 4 des Kommentars in Neuauflage vor. Der Stein ZPO - unverzichtbar für komplexere Fragestellungen in Wissenschaft und Praxis. Die hohe wissenschaftliche Qualität der Bearbeitung und die durch seinen Umfang ermöglichte tiefe Durchdringung der Materie sind seit Jahrzehnten Markenzeichen dieses Werks und werden von Nutzerinnen und Nutzern geschätzt. Auf der Grundlage in Kraft getretener Reformen, neuester Rechtsprechung und aktueller Literatur legen die Autoren dieses Bandes eine systematische Aufbereitung der zu kommentierenden Normen vor.
271-299a (Christoph Thole);
300-327 (Christoph Althammer).
Was ist neu?
- Die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (BGBl. I 2024, Nr. 237) sind in der Kommentierung berücksichtigt.
- In der Vorschrift zur Elektronischen Akte (
298 a ZPO) findet die Anpassung durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.07.2024 (BGBl. I Nr. 234) Berücksichtigung, ebenso die nunmehr seit 1.1.2026 verpflichtende elektronische Aktenführung.
- Erstmals zu kommentieren war insbesondere der durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz (BGBl. 2024 I, Nr. 302) mit Wirkung zum 1. April 2025 neu eingefügte
273a ZPO zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen.
- Auch
305b ZPO, eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (BGBl. 2023 I, Nr. 51) mit Wirkung zum 1. März 2023 ist in der Neuauflage enthalten.
- Weitere gesetzliche Änderungen sind abgebildet und kommentiert, Rechtsprechung und Literatur auf den neuesten Stand gebracht und analysiert.
Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln als auch in Subskription bezogen werden.
Digital ist der Kommentar auf der Plattform von beck-online verfügbar.
Aus Rezensionen zur Vorauflage:
"In der Gesamtbetrachtung wird der 12. Bandes der 23. Aufl. des Stein/Jonas den Anforderungen an einen Großkommentar, die er selbst werbend mit den Stichworten 'aktuell, gründlich, umfassend und übersichtlich' definiert, vollumfänglich gerecht."
Carl Friedrich Nordmeier GPR 6/2023, 246
"Beim 'Stein/Jonas' handelt es sich nicht um einen beliebigen Kommentar zum Zivilprozessrecht, sondern mit seinen 12 Bänden um einen Großkommentar, der in einer langen Tradition steht und seit Jahrzehnten dem Leser seine Unterstützung bei der Lösung komplexer zivilprozessualer Fragen anbietet. [...] bietet er in hoher, wissenschaftlicher Qualität äußerst tiefgehende Bearbeitungen der Vorschriften der ZPO und dient damit vor allem bei nicht alltäglichen Problemen als wertvoller Begleiter. Insofern kann der Band nicht nur Wissenschaftlern, sondern auch Praktikern vollends empfohlen werden [...]"
Fabian Bünnemann https://dierezensenten.blogspot.com/2020/06/rezension-zivilprozessordnung
"Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. [...] Der Bearbeiterkreis gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung."
Monatsschrift für Deutsches Recht 2015, Heft 15, R17
"Der Kommentar ist auch an dieser Stelle so nachdrücklich empfohlen worden, dass dem aus Anlass des jüngsten Bandes nichts hinzuzufügen ist. Wenn sogar der Mitautor eines Konkurrenzwerkes den Stein/Jonas als 'alles überragende Institution des Zivilprozessrechts' wahrnimmt, kann diese Empfehlung nicht ganz falsch sein."
Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2010, 1439
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