
Noch nie gab es in der Bundesrepublik so viele und so strenge Gesetze zur Regulierung und Einschränkung der Meinungsfreiheit wie heute. In den vergangenen zehn Jahren ist eine Vielzahl neuer Paragrafen hinzugekommen, um bestimmte Äußerungen zu verbieten. Der Staat definiert etliche Sätze als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen.
Grenzen der Meinungsfreiheit
Ronen Steinke zeigt auf, wo neuerdings die Grenzen der Meinungsfreiheit verlaufen, auch im digitalen Raum. Gerade in der gegenwärtigen volatilen Lage, so argumentiert der promovierte Jurist, sollte das Land mehr Meinungsfreiheit wagen, anstatt zu glauben, man überzeuge Menschen, indem man ihnen den Mund verbietet.
Wer bestimmt, was als »Hass und Hetze« gilt?
Der Satz »Impfen macht frei« ist neuerdings eine Straftat, aber »Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« ist erlaubt. »Juden = Kindermörder« ist eine Straftat, doch die Aussage, Olaf Scholz sei ein »Volksschädling«, ist erlaubt. Zu sagen, die Corona-Politik »erinnere« an 1933, ist eine Straftat, aber die Vertreibung aller Palästinenser aus Gaza zu fordern, ist erlaubt. Wer kennt sich da noch aus?
Ein engagierter Appell, mehr Meinungsfreiheit zu wagen, Debatten auszuhalten, mutiger zu sein.
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