Die Untersuchung zeigt zum einen, dass und wie die Handlungsfähigkeit des Bundestages durchgängig und in ihren üblichen Abläufen sichergestellt werden konnte. Zum anderen arbeitet sie - vor der Folie eines beträchtlichen kompetenziellen Handlungsspielraums - eine bei der Infektionsschutzgesetzgebung variierende Handlungsbereitschaft des Bundestages heraus und zieht rechtspolitische Schlussfolgerungen für die Bewältigung künftiger Krisen.
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