Die im BVerfSchG nunmehr enthaltenen gesetzlichen Rechtfertigungsgründe sowie die bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter: innen wird auf Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip überprüft.
Nous publions uniquement les avis qui respectent les conditions requises. Consultez nos conditions pour les avis.