Sowohl in Deutschland als auch in Spanien existieren Personenstandsregister, die den Personenstand eines Menschen zu Beweiszwecken festhalten. Die Führung dieser Personenstandsregister ist bisher kaum erforscht. Dabei betrifft das Personenstandsrecht den Kern privater Lebensgestaltung und die durch die Verfassung geschützte Identität. Zudem gewinnt die Beurkundung des Personenstandes vor dem Hintergrund steigender gesellschaftlicher Mobilität und steigenden Bewusstseins für Datenschutz an Bedeutung. Gleichzeitig befindet sich das Personenstandsrecht sowohl aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Verhältnisse als auch aufgrund der Verwaltungsdigitalisierung in einem Wandel. Der spanische Gesetzgeber hat auf diese Herausforderungen mit einer umfassenden Reform reagiert. Das spanische Personenstandsregister soll nun ein Personenregister des 21. Jahrhunderts sein. Die Arbeit untersucht diese Reform und leistet in diesem Zuge einen wichtigen rechtsvergleichenden Beitrag, indem sie feststellt, dass dem deutschen und spanischen Personenstandsrecht eine gemeinsame Rechtsdogmatik zugrunde liegt, die Grundlage einer künftigen Rechtsvereinheitlichung sein kann.
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